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D    Refresher-Seminar "KurzZeitMediation"

in Planung


Für weitere Infos hier klicken, oder schreiben Sie uns eine Email, damit wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen können.



Das Seminar bietet die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten aufzufrischen bzw. zu erweitern. Mit Ihrer Teilnahme können Sie auch den Verpflichtungen des Mediationsgesetzes zur regelmäßigen Fortbildung und Supervision (§§ 3 und 4 ZMediatAusbV) – 40 Stunden Fortbildung in vier Jahren und vier Einzelsupervisionen innerhalb von vier Jahren entsprechen.

Das Seminar ist im Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg enthalten.
D.h., dass Sie – wenn Sie in BW wohnen oder arbeiten und nicht im ÖD (es gibt Ausnahmen)  sind – eine Förderung erhalten können. Die beiden Fragebögen, die wir dafür ausgefüllt und mit Originalunterschrift versehen benötigen (gerne per Mail), füge ich mit an, ebenso die Ausschreibung für das Seminar
.

 
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